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Und der ernährungsphysiologische Wert von Mineralstoffen wird alleine schon durch deren hohen Anteil an der Körpermasse deutlich: im Körper eines erwachsenen Menschen lagern sage und schreibe 3 bis 4 kg (!) Mineralstoffe.
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[Zitat von Seite 30]

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Alles in allem bleibt also festzuhalten, dass eine Vielzahl von Mineralstoffen und Spurenelementen unentbehrliche Bausteine und Helfer für bzw. in unserem Körper sind. Der Körper kann diese Stoffe nicht selbst herstellen, verliert sie demgegenüber aber ständig und in größeren Mengen über Harn, Stuhl und Schweiß (bis hin zu gar kritischen Verlusten bei schweren Durchfällen). So ist unser Körper regelmäßig auf einen Nachschub an diesen lebensnotwendigen Stoffen in ausreichender Menge angewiesen.
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[Zitat von Seite 32]

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Eine übermäßige Zufuhr von Natrium wird seit langem als eine der Ursachen für gewisse Herz-/Kreislauferkrankungen sowie als blutdrucksteigernd diskutiert. Die blutdrucksteigernde Wirkung von Natrium hängt aber offensichtlich stark vom jeweiligen Gegenion ab, d.h. von dem jeweils zugehörigen Anion: zusammen mit Chlorid ist die Wirkung sehr ausgeprägt, zusammen mit Hydrogencarbonat wurde im Gegenteil sogar eine blutdrucksenkende Wirkung des Natriums festgestellt.
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[Zitat von Seite 35]

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Bei einem Gehalt an Fluorid von über 5 mg/L war bislang gar ein deutlicher Warnhinweis (!) dazu auf der Verpackung erforderlich. Freilich sind Wässer mit derart hohem Gehalt an Fluorid so gut wie nicht im Handel – und wenn doch, dann vermutlich nur zu Zwecken einer medizinischen Anwendung des betreffenden Wassers. Und ab dem Jahre 2008 sind Mineralwässer sowieso nur noch verkehrsfähig, wenn ihr Gehalt an Fluorid den ab dann geltenden Grenzwert von eben 5,0 mg/L nicht überschreitet.
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[Zitat von Seite 40]

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Der zulässige Grenzwert für Nitrat im „gewöhnlichen“ Trinkwasser (Leitungswasser) liegt bereits seit vielen Jahren bei 50 mg/L. Für Mineralwasser hingegen existierte hier von gesetzlicher Seite her bis vor kurzem keinerlei Grenzwert. Abgekoppelt davon beurteilt die gängige Rechtsprechung eine Aussage wie „nitratarm“ für ein Mineralwasser allerdings als unzulässig, weil diese Eigenschaft für ein Mineralwasser (noch) als selbstverständlich angesehen wird – bzw. besser gesagt: selbstverständlich sein sollte (siehe auch Kapitel Werbeaussagen).
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[Zitat von Seite 46]