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Ich rufe im Rathaus meiner Gemeinde an. Lebensmittel vorbeibringen? Gammelige?
Als Beschwerde? – Nein, das machen wir hier nicht!, antwortet die
Dame vom Bürgerservice resolut, nachdem sie ob dieses Anliegens einen Moment
sogar irritiert schien. Sie hält noch kurz Rücksprache mit
jemandem. Da müssen Sie zum Landratsamt. Der Landkreis ist hier für
die Lebensmittelüberwachung zuständig; also für Verbraucher,
die hier im Städtchen wohnen!, ist noch ihr informativer Zusatz mir
gegenüber, und sie verabschiedet sich rasch.
(...)
[Zitat
aus: Aber wo beschweren?]
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