Das ist Ihnen gewiss auch schon häufiger passiert: Ein gerade gekauftes Lebensmittel entpuppt sich daheim als totaler Fehlgriff. Sei es, dass der Packungsinhalt beim besten Willen nicht den auf der Verpackung gemachten Versprechungen entspricht; sei es, dass die Qualität der Ware als mangelhaft einzustufen ist, weil das Aussehen überaus untypisch erscheint oder gar der Geruch – schlimmstenfalls auch der Geschmack – schon eine unverkennbar muffige bis gammelige Note hat. Und im schlimmsten Fall, die Erfahrung sei niemandem gewünscht, gibt das Lebensmittel beim Verzehr Anlass für eine ernste Gefährdung der Gesundheit. Es ist gar nicht so selten, dass bei der Produktion irgendwelche abgebrochenen Teile von Anlagen oder Hilfsgeräten aus Metall oder Kunststoff mit ins Erzeugnis gelangen. Auch der unbeabsichtigte Verbleib von Reinigungsmitteln in den Produktionsanlagen führt leider immer wieder zur Verzehrsuntauglichkeit der hergestellten Lebensmittel. Sehr häufig, vor allem zur warmen Jahreszeit, führen hygienische Mängel bei Herstellung, Lagerung und Transport, insbesondere bei jedem Um- und Verpacken, zu einer Qualitätsminderung der Ware. Die schreitet dann, je nach Einwirkungszeit und Lebensbedingungen für die beteiligten Mikroorganismen (Bakterien und Schimmelpilze), stetig fort und führt zwangsläufig zu einem rascheren Verderb des Lebensmittels.

Haben Sie gerade ein solches Lebensmittel gekauft? Und halten es nun enttäuscht und genervt in Ihren Händen? – Dann bringen Sie es doch zur Lebensmittelüberwachungsbehörde bei Ihnen vor Ort, als sogenannte Verbraucherbeschwerde! Das Recht steht Ihnen zu! Und es kostet Sie im Allgemeinen nichts, nur eben Zeit und persönlichen Aufwand. Eine solche Aktion ist selbstredend nur dann gerechtfertigt, wenn der Fehler der Ware durch Händler oder Hersteller verursacht wurde – und nicht etwa durch Sie selbst ...

Gehen Sie mit dem Autor einmal mit zur hiesigen Lebensmittelüberwachung. Wir haben eine kleine, aber handfeste Beschwerdeprobe dabei. Nichts Schlimmes, aber eklig genug, um nicht gegessen werden zu können. Mal sehen, was die behördliche Lebensmittelkontrolle damit macht. Und lassen wir uns überraschen, wie es einem „beschwerdeführenden“ Verbraucher dort ergeht. Ohne Ihnen vorab zu viel verraten zu wollen: Wir werden erfolgreich sein!